Gibt es gesetzliche Regelungen der Anwaltsgebühren?
Ja. Gesetzliche Basis für das Honorar in Deutschland ist seit 1.7.2004 das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Für die anwaltliche Beratung gibt es seit dem 1. Juli 2006 keine gesetzliche Regelung mehr. Hier wird eine Honorarvereinbarung getroffen. Ansonsten wird im RVG zwischen Festgebühren und Rahmengebühren unterschieden.
Festgebühren fallen i.d.R. für gerichtliche Tätigkeiten im Zivil-, Verwaltungs- und Arbeitsrecht an.
Rahmengebühren sieht das Gesetz überwiegend für außergerichtliche Tätigkeiten sowie weitgehend für die Gebiete des Straf- und Sozialrechts vor.
Die Gebührentatbestände sind im Vergütungsverzeichnis als Anlage zum § 2 Abs. 2 RVG aufgelistet und mit den entsprechenden gesetzlichen Gebührenvorschriften versehen.
WAS KOSTEN ZIVIL-,
ARBEITS-, VERWALTUNGS-
UND FINANZRECHTLICHE
ANGELEGENHEITEN?
Hier wird das Anwaltshonorar aus zwei Faktoren berechnet: Dem Gegenstandswert und der auftragsgemäß entfalteten Tätigkeit.
Unter dem Gegenstandswert einer Angelegenheit versteht man den objektiven Geldwert oder das wirtschaftliche Interesse des Auftraggebers. Bei Forderungsangelegenheiten entspricht er dem Betrag der geltend gemachten oder abzuwehrenden Forderung. Bei nicht vermögensrechtlichen Angelegenheiten (z.B. Ehescheidung, Baugenehmigung, Kündigung, Gewerbeerlaubnis oder Vertragsgestaltung) ist der Gegenstandswert teils den besonderen gesetzlichen Vorschriften (z.B. Kostenordnung der Notare), teils der umfangreichen Rechtsprechung zu entnehmen. Im gerichtlichen Verfahren wird er vom Gericht festgesetzt.
Häufig wird das „Honorar“ eines Anwalts mit seinem „Gewinn“ verwechselt. Es ist jedoch nur sein „Umsatz“, und der Anwalt muss davon seine gesamten Kosten (Personal, Miete, EDV-Anlage, Literatur, Fortbildung und schließlich auch die Haftpflichtversicherung) begleichen.
Quellennachweis
Die vorstehende Information ist nach redaktioneller Bearbeitung auszugsweise der Broschüre „Anwaltsvergütung – ein kurzer Leitfaden“ der Bundesrechtsanwaltskammer entnommen. Den Leitfaden als pdf-Datei finden Sie unter wwww.brak.de.
Hierzu der folgende Hinweis:
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