Anwalt Erbrecht Berlin Holger R. Cattien ist Ihr kompetenter Rechtsanwalt für Erbrecht in Berlin. Nachfolgeplanung ist notwendig: Nach statistischen Erhebungen kommt es bei 53% aller Erbschaften zum Streit zwischen den Erben, bei Vermögenden liegt der Anteil bei etwa 70%, mehr als 10% der Unternehmensinsolvenzen haben ihre Ursache in einer mangelhaften Nachfolgeplanung. Die Zahlen zeigen, dass das Unbehagen, sich mit der eigenen Sterblichkeit beschäftigen zu müssen, die Nachfolgeplanung tabuisiert hat. Bei meinem Beratungsansatz geht es vordergründig nicht nur um die korrekte Erstellung einer letztwilligen Verfügung (Testament / Erbvertrag). Vielmehr sind Situationen zu erfassen und ggf. zu vermeiden, wie die Entstehung von Erbengemeinschaften, die Nichtbeachtung von Pflichtteilsberechtigten, der mögliche Zugriff des Sozialhilfeträgers auf den Nachlass und die Frage: Was nützt eine Erbschaft, wenn die Erbschaftsteuer den größten Teil des Nachlasses aufzehrt, weil die steuerlichen Freibeträge zu Lebzeiten nicht genutzt und bei der letztwilligen Verfügung nicht beachtet wurden?
Das deutsche Recht kennt eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten für die Nachfolgeplanung, die – richtig angewandt – den Familienfrieden erhalten und das erarbeitete Vermögen optimal auf die nächsten Generationen übergehen lassen. Es sei insbesondere an Schenkungen zu Lebzeiten, Verträge zu Gunsten Dritter auf den Todesfall, zielkonkrete Erbeinsetzungen und Vermeidung von Erbengemeinschaften, die Vor- und Nacherbschaft, die Anordnung von Vermächtnissen, Auflagen und Teilungsanordnungen, die Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen, aber auch den Einsatz eines Testamentsvollstreckers oder die Möglichkeit der Errichtung einer Stiftung zu Lebzeiten oder von Todes wegen gedacht.
Im Rahmen der Nachfolgeplanung für Unternehmen geht es um die Begleitung des Unternehmers bei der Übertragung auf die nachfolgende Generation bzw. auf Dritte, wenn kein geeigneter Nachfolger vorhanden ist. Es gibt sowohl im privaten als auch im unternehmerischen Bereich keine Standardlösung, da jeder Fall und jede Zielvorstellung individuell zu betrachten und umzusetzen ist.
Der Leser sollte sich die Frage stellen, ob er eine formgültige letztwillige Verfügung – häufig das nicht immer geeignete „Berliner Testament“ – errichtet hat oder ob es ausreichend ist, dass die gesetzliche Erbfolge eintritt, wobei es nicht ausreicht, ein Testament zu errichten und es hiernach „seinem Schicksal“ zu überlassen. Ein ursprünglich richtiges Testament kann im Laufe der Zeit durch die Änderung der Vermögensstruktur, der Familienverhältnisse, aber auch durch die Änderung der zivil- und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen durchaus unrichtig werden, mit nicht kalkulierbaren Risiken für den Erbfall und damit für die Erben.
Der Unternehmer sollte sich im Rahmen der Nachfolgeplanung u.a. die Frage stellen, ob ein vorliegendes Testament mit seinem Gesellschaftsvertrag abgestimmt ist, um z.B. zu verhindern, dass der als Unternehmensnachfolger vorgesehene Erbe dem Erblasser auf Grund von gesellschaftsvertraglichen Klauseln nicht nachfolgen kann.
Das richtige Schenken und Vererben erspart Streit und Geld.
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Erben und Vererben – die Notwendigkeit sicherer Nachfolgeplanung und Testamente
Die wenigsten Deutschen beschäftigen sich mit ihrer Nachfolgeplanung, d.h. sie errichten keine Testamente (oder andere letztwillige Verfügungen, z.B. einen Erbvertrag); wenn eine letztwillige Verfügung errichtet wurde, so geht die überwiegende Mehrzahl davon aus, dass nunmehr alles getan und alles geregelt ist. Eine Anpassung an sich verändernde familiäre aber auch rechtliche Bedingungen erfolgt nicht. Nachstehende Schwerpunkte sollen Ihnen […]
Der arbeitsrechtliche Kündigungsschutzprozess
Der Kündigungsschutzprozess ist das, was in Deutschland üblicherweise auf eine arbeitsrechtliche Kündigung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber folgt. Gründe für den Kündigungsschutzprozess Es gibt mehrere gute Gründe für den Arbeitnehmer, auf die Kündigung seines Arbeitsvertrages mit einer Klage vor dem Arbeitsgericht zu reagieren und damit den Kündigungsschutzprozess in Gang zu setzen: Erhalt des Arbeitsplatzes Offiziell […]
Was bei Verfallklauseln im Arbeitsvertrag zu beachten ist
Was sind Verfallklauseln? Verfallklauseln stehen in vielen Arbeitsverträgen. Darin ist meist geregelt, daß Ansprüche aus dem Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich geltend gemacht werden müssen. Geschieht dies nicht, so verfallen die nicht geltend gemachten Ansprüche. Dies kann sich z.B. auf die Vergütung, Urlaubsansprüche oder andere Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis beziehen. Bisher wurde eine solche […]
Pflichtteil II – Strategien zur Reduzierung des Pflichtteils- und Pflichtteilergänzungsanspruchs
Endgültig ausgeschlossen können Pflichtteilsrisiken lediglich durch einen Pflichtteilsverzicht (§ 2346 Abs. 2 BGB), der notariell beurkundet werden muss (§ 2348 BGB) und regelmäßig auf geringe Akzeptanz bei den Pflichtteilsberechtigten stößt. Die wohl einfachste – wenn auch am wenigsten praktikable – Möglichkeit um Pflichtteilsansprüche zu reduzieren bzw. ganz zu vermeiden, ist der Verbrauch des Vermögens durch […]
Das (verschenkte?) Sparbuch im Erbfall
Die Anlageform des „Sparbuches“ ist seit Jahrzehnten in Deutschland sehr beliebt. Das eine solche – anscheinend – einfach zu handhabende Anlageform durchaus streitanfällig sein und die berufenden Gerichte beschäftigen kann, wird allgemein nicht vermutet. Bei den meisten Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit einem Sparbuch geht es um die Frage, ist das Sparbuch Bestandteil des Nachlasses und […]
Schenkungssteuerrisiko Oder-Konto
Ein Oder-Konto ist zumeist für Eheleute die erste Wahl für ihre Bankverbindung. Wie das Wort bereits sagt, kann sowohl Kontoinhaber A als auch Kontoinhaber B unabhängig voneinander über das Guthaben verfügen. Die Motivationen für die Wahl eines Oder-Kontos können vielschichtig sein, meist ist jedoch die irrige Annahme der Grund, dass ein Zugriff auf ein derartiges […]