Vertragsrecht

Aufgabenbereiche des Vertragsrechts

Vertragsrecht Berlin

Die Gestaltung von Verträgen (Arbeitsverträge, Mietverträge, Kaufverträge, Gesellschaftsverträge u.s.w.) und Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist einer der Tätigkeitsbereiche unserer Kanzlei. Wir helfen Ihnen, eine für Ihre Zwecke möglichst vorteilhafte Vertragsgestaltung zu erreichen und so Ihre rechtliche Position optimal abzusichern. Gerade im Bereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gibt es eine Vielzahl rechtlicher Vorgaben zu beachten. Bleiben diese unbeachtet, ist oft die Unwirksamkeit des Vertragswerkes die Folge. Auch bei der Gestaltung Ihrer individuellen Verträge sind wir Ihnen gerne behilflich. Juristische Auslegung und Prüfung von Vertragsklauseln ist ein weiteres Tätigkeitsfeld im Vertragsrecht. Dies ist wichtig, um in der außergerichtlichen Auseinandersetzung seine Rechtsposition zu kennen und die Aussichten in einem Prozeß einschätzen zu können.

Eine gelungene Vertragsgestaltung spart Zeit, Geld und Nerven. Wenn die Vertragspartner genau wissen, was sie voneinander wollen und kein Raum für Mißverständnisse bleibt, sind spätere Rechtsstreitigkeiten weniger wahrscheinlich. Kommt es dennoch zu einem Prozeß, ist die Chance, diesen zu gewinnen wesentlich höher, als wenn lediglich auf eine Vielzahl von Gestaltungen anwendbare Formulare benutzt worden sind.

Schließlich bieten wir Ihnen die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung Ihrer Interessen beim Streit um den Inhalt eines Vertrages.

Wenn Sie rechtliche Beratung oder Vertretung in Vertragsangelegenheiten benötigen, schicken Sie uns einfach eine eMail mit dem folgenden Kontaktformular. Eine Erstberatung ist bereits zu kostengünstigen Konditionen möglich, die wir je nach Einzelfall verhandeln können.


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