Insolvenz/Schuldnerberatung

Aufgaben im Insolvenzrecht

Insolvenzrecht und Schuldnerberatung in Berlin

Die Insolvenzordnung stellt natürlichen Personen (Verbrauchern und Unternehmern) mit dem Insolvenzverfahren und der anschließenden Restschuldbefreiung einen Weg in die Schuldenfreiheit zur Verfügung.

Sowohl das Insolvenzverfahren, das es als Regelinsolvenzverfahren und als Verbraucherinsolvenzverfahren gibt, als auch die Restschuldbefreiung sind an eine Reihe teilweise komplizierter formeller und tatsächlicher Voraussetzungen geknüpft.

Sind Sie selbst insolvent, beraten wir Sie gern, wenn Sie Ihre Schulden loswerden wollen. Wir helfen Ihnen, den Weg des Insolvenzverfahrens oder des Verbraucherinsolvenzverfahrens zu beschreiten. Nach Bedarf verhandeln wir mit Ihren Gläubigern über eine außergerichtliche Schuldenbereinigung.

Eine erste Beratung zu Ihren Möglichkeiten, über ein Insolvenzverfahren schuldenfrei zu werden, kostet Sie bei uns 60,00 € zzgl. Ust. v. z.ZT. 19 %, insgesamt 71,40 €.

Sind Sie Gläubiger, helfen wir Ihnen, Ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anzumelden und beraten Sie in insolvenzrechtlichen Fragen.

Wenn Sie einen Beratungstermin wünschen, dann senden Sie uns einfach nachstehende Nachricht. Wir vereinbaren dann einen Termin mit Ihnen.

Zum Kontaktformular gelangen Sie hier.

Anwalt Cattien ist besser.

...gilt auch hier.